Einblasdämmung Förderung
Die wichtigsten Informationen zu:
BAFA-Zuschuss
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Landeszuschüsse
Kombinationsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für Einblasdämmung
Die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes trägt nicht nur zur CO₂-Einsparung bei, sondern senkt auch spürbar die Heizkosten. Um diese Maßnahme attraktiver zu machen, stellt der Staat großzügige Förderprogramme und Zuschüsse bereit.
Ein Beispiel hierfür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen und Neubauten bietet. Insbesondere durch die BAFA-Förderung und die steuerliche Absetzung nach §35c EStG lassen sich erhebliche Einsparungen realisieren.
Hier sind einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten für eine Einblasdämmung:
BAFA-Zuschuss: Bis zu 20 % der Kosten werden übernommen.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG: 20 % über drei Jahre hinweg absetzbar.
Landeszuschüsse: Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Förderprogramme.
Was ist Einblasdämmung?
Funktionsweise und Materialien
Bei der Einblasdämmung werden kleine Dämmstoffpartikel in die Hohlräume eingeblasen, wodurch eine lückenlose und nahtlose Isolationsschicht entsteht. Diese Methode stellt sicher, dass auch schwer zugängliche Stellen vollständig gedämmt werden. Die verwendeten Materialien sind vielfältig und reichen von Steinwolle über Zellulose bis hin zu EPS-Perlen. Jedes Material hat seine spezifischen Eigenschaften und Vorteile. Steinwolle bietet beispielsweise eine hervorragende Feuerbeständigkeit, während Zellulose durch ihre Nachhaltigkeit punktet. EPS-Perlen hingegen zeichnen sich durch ihre hervorragenden Dämmeigenschaften und ihre leichte Handhabung aus. Alle Materialien zielen darauf ab, eine hohe Dämmwirkung und einen niedrigen U-Wert zu gewährleisten, was die Energieeffizienz des Gebäudes deutlich verbessert.
Vorteile der Einblasdämmung
Die Einblasdämmung bietet zahlreiche Vorteile. Sie ist schnell und ohne großen baulichen Aufwand umsetzbar, da die Dämmstoffe durch kleine Öffnungen in die Hohlräume eingeblasen werden können. Dies spart Zeit und Energiekosten im Vergleich zu anderen Dämmmethoden und ist dazu auch noch minimalinvasiv. Zudem passt sich die Einblasdämmung perfekt an die Gegebenheiten vor Ort an, füllt jede Ritze und jeden Spalt und sorgt so für eine optimale Dämmwirkung. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität der Methode, die sowohl bei der Dämmung von Dächern, Außenwänden als auch bei der Hohlraumdämmung eingesetzt werden kann. Durch die verbesserte Dämmung werden die Heizkosten gesenkt und der Wohnkomfort erhöht, was die Einblasdämmung zu einer attraktiven Option für Hausbesitzer macht.
Nachhaltigkeit
Viele der verwendeten Materialien für die Einblasdämmung sind nachhaltig und umweltfreundlich. Zellulose, die beispielsweise für die Dämmung von Dächern genutzt werden kann, wird aus recyceltem Zeitungspapier hergestellt und ist vollständig biologisch abbaubar. Auch andere Materialien wie Holzfaser und Mineralwolle zeichnen sich durch ihre Umweltverträglichkeit aus. Die Langlebigkeit der Einblasdämmung trägt ebenfalls zur Nachhaltigkeit bei, da sie über viele Jahre hinweg ihre Dämmwirkung behält und somit den Energieverbrauch dauerhaft reduziert. Durch die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe und die langfristige Energieeinsparung leistet die Einblasdämmung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung der CO₂-Emissionen.

BAFA-Förderung – Der direkte Zuschuss mit Energieberatung
Die BAFA-Förderung unterstützt Hausbesitzer mit einem Zuschuss von 15% der Gesamtkosten für die Einblasdämmung. Dazu zählen Maßnahmen wie Dachdämmung, Hohlwanddämmung oder Geschossdeckendämmung. Wer zusätzlich einen Energieberater einbindet, kann weitere 5% Förderung erhalten. Besonders attraktiv ist, dass neben den Arbeitskosten auch förderfähige Dämmstoffe wie Mineralwolle, Zellulose oder Holzfaser bezuschusst werden. Zu beachten: Der Förderantrag muss vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass der Einbau der Dämmstoffe fachgerecht erfolgt, um die volle Förderung zu erhalten.

Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Wer keine Förderung über die BAFA erhält, kann die Kosten stattdessen steuerlich geltend machen. Diese steuerliche Förderung ist besonders attraktiv für energetische Sanierungen. Nach §35c EStG können bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung eignet sich besonders für Eigentümer von älteren Gebäuden (Baujahr vor 2009). Ein Vorteil: Die Angabe erfolgt direkt in der Steuererklärung, ohne einen separaten Antrag beim Finanzamt einzureichen. Allerdings ist eine Kombination mit der BAFA-Förderung ausgeschlossen.

Förderung nach §35a EStG
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Handwerkerleistungen nach §35a EStG steuerlich abzusetzen. Während hier die Materialkosten nicht berücksichtigt werden, können bis zu 20% der reinen Arbeitskosten (maximal 1.200 € pro Jahr) von der Steuer abgezogen werden. Diese Regelung gilt unabhängig von anderen Förderprogrammen und kann beispielsweise bei kleineren Dämmmaßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein.
Diese umfassenden Fördermöglichkeiten auf Bundesebene machen die Einblasdämmung besonders attraktiv. Im nächsten Abschnitt erfährst du, welche zusätzlichen Zuschüsse auf Landesebene bestehen.
Lokale Förderung Einblasdämmung
Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es viele attraktive regionale Unterstützungen für die Einblasdämmung. Je nach Bundesland variieren die Zuschüsse und Förderbedingungen. Die folgenden Programme bieten zusätzliche finanzielle Anreize, dein Haus energieeffizient zu sanieren.
Diese regionalen Förderprogramme und Zuschüsse können mit anderen Maßnahmen kombiniert werden, In vielen Ländern wird die Nutzung nachhaltiger Materialien wie Zellulose oder Holzfaser besonders gefördert. Informiere dich bei deiner Landesförderbank über die aktuellen Konditionen.
Förderung Einblasdämmung beantragen – Schritt für Schritt
BAFA-Antragstellung
Eine der attraktivsten Förderungen für die Einblasdämmung ist der BAFA-Zuschuss. Um diesen zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:
Fachberatung einholen: Ein Energieberater kann helfen, die richtigen Maßnahmen zu planen. Dadurch sind zusätzlich 5% mehr Förderung möglich.
Online-Antrag stellen: Der Antrag muss über das BAFA-Portal vor Beginn der Dämmmaßnahmen gestellt werden.
Genehmigung abwarten: Erst nach der Freigabe darf die Umsetzung erfolgen.
Maßnahmen umsetzen: Die Einblasdämmung muss von einem Fachbetrieb fachgerecht durchgeführt werden.
Nachweisführung und Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Rechnungen beim BAFA eingereicht werden, damit die Förderung ausgezahlt wird.
Dabei ist es wichtig, die Dämmstoffdicke in Relation zur Dicke des Hohlraums zu berücksichtigen, um die geforderten U-Werte zu erfüllen.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Alternativ zur KfW-Förderung oder der BAFA-Förderung bietet der Staat eine steuerliche Förderung für Einblasdämmung an.
Keine Antragstellung erforderlich: Die Förderung erfolgt direkt über die Steuererklärung.
Fachbetrieb wählen: Die Einblasdämmung muss durch einen zertifizierten Handwerksbetrieb erfolgen.
Rechnung und Nachweise aufbewahren: Der Nachweis über die Dämmmaßnahmen wird bei der Steuer eingereicht.
Steuererleichterung erhalten: Bis zu 20% der gesamten Investitionssumme kann über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden.
Lokale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Programmen gibt es zahlreiche Landeszuschüsse. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Landesförderbank.
Individuelle Förderbedingungen prüfen: In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Förderhöhen und Anforderungen.
Beratung durch lokale Energieagenturen: Hilft, die besten Förderungskombinationen zu finden.
Antragstellung über die Landesförderbank: Die Formulare sind oft auf den Webseiten der jeweiligen Behörden verfügbar.
Viele Fördermittel sind begrenzt – deshalb sollte man sich frühzeitig um die passenden Anträge kümmern. Mit der richtigen Planung und dem passenden Fachbetrieb lassen sich optimale finanzielle Vorteile sichern.
Die Rolle des Energieberaters
Energieberater, auch bekannt als Energieeffizienz-Experten (EEE), spielen eine zentrale Rolle bei der Beantragung staatlicher Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Sie sind speziell geschult und zertifiziert, um Hausbesitzer bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu unterstützen. Ihre Expertise ist besonders wertvoll, wenn es darum geht, die verschiedenen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und die notwendigen Anträge korrekt zu stellen.
Durch die Beratung eines Energieberaters können Hausbesitzer sicherstellen, dass sie die bestmöglichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren.
Ist ein Energieberater wirklich nötig?
Ein Energieberater untersucht den aktuellen Zustand des Gebäudes und identifiziert Schwachstellen wie schlecht isolierte Fenster oder ungedämmte Außenwände. Auf Basis dieser Analyse erstellt er einen umfassenden Bericht, der effektive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz empfiehlt. Oftmals gehört dazu auch die Fassadendämmung, die erheblich zur Senkung der Energiekosten beiträgt und das Zuhause energieeffizienter macht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Energieberater bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen und sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden. Dies erhöht die Chancen, die maximal möglichen Zuschüsse und Förderungen zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung Einblasdämmung
Hier findest Du alles Wichtige rund um Förderung Einblasdämmung – kompakt und verständlich erklärt.