
Dämmung Steuer: So kannst du deine Dämmung steuerlich absetzen
Spare bei der Wärmedämmung deines Hauses: Setze 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer ab.
Du planst dein Haus im Rahmen einer Gebäudesanierung zu dämmen und fragst dich, wie du die Kosten dafür von der Steuer absetzen kannst? Wenn du Sanierungskosten steuerlich absetzen möchtest, haben wir eine gute Nachricht: Der Staat unterstützt energetische Sanierungen mit attraktiven Steuervergünstigungen. Seit 2020 kannst du die Kosten für Dämmmaßnahmen über drei Jahre verteilt in deiner Steuererklärung geltend machen. Wir zeigen dir, was du dabei beachten musst und wie du die maximale Steuerersparnis erzielst.
Das Thema kurz und kompakt
Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit: Du kannst insgesamt 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen, maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
Aufteilung der Steuerersparnis: Die Förderung wird über drei Jahre verteilt: 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr.
Voraussetzung für den Steuervorteil: Die Durchführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und das Gebäudealter muss mindestens 10 Jahre betragen.
Förderung von selbst bewohnten Gebäuden: Du musst die Immobilie selbst bewohnen – bei Vermietung ist keine steuerliche Förderung möglich.
Unterstützung von VARM: Mit der Einblasdämmung sorgt VARM für eine schnelle, lückenlose Dämmung.
Warum ist eine Dämmung wichtig?
Eine effektive Dämmung ist eine der wichtigsten Maßnahmen für nachhaltiges und wirtschaftliches Wohnen. Die Zahlen sprechen dabei für sich: Bis zu 35 % der wertvollen Heizwärme können über ungedämmte Außenwände verloren gehen. Durch eine fachgerechte Dämmung lässt sich dieser Verlust drastisch reduzieren, was sich unmittelbar in den Heizkosten bemerkbar macht.
Der Klimaschutzaspekt spielt dabei eine zentrale Rolle, denn der Gebäudesektor ist für etwa 30 % der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Eine gut gedämmte Immobilie verbraucht deutlich weniger Energie und trägt damit aktiv zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes bei. Gleichzeitig profitieren Bewohner von einem spürbar verbesserten Wohnkomfort: Die gedämmten Wände bleiben im Winter angenehm warm, wodurch unangenehme Zugluft und Kälteabstrahlung der Vergangenheit angehören. In den Sommermonaten zeigt sich ein weiterer Vorteil der Dämmung, denn sie schützt die Innenräume effektiv vor übermäßiger Aufheizung.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Dämmung sinnvoll. Gut gedämmte Immobilien erzielen nachweislich höhere Verkaufspreise und Mieteinnahmen. Der Energieausweis, der bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss, weist bei gedämmten Gebäuden eine deutlich bessere Energieklasse auf. Ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt ist zudem der bauphysikalische Nutzen: Eine fachgerechte Dämmung minimiert Wärmebrücken und reduziert damit effektiv das Risiko von Schimmelbildung und anderen Bauschäden. Besonders effizient und schonend ist dabei die VARM Einblasdämmung, die ohne aufwändige Bauarbeiten für eine optimale Dämmwirkung in bestehenden Hohlräumen sorgt. Ob Dämmung mit Holzfaser, EPS, Zellulose, Steinwolle oder Glaswolle – für jede Begebenheit ist das richtige Dämmmaterial dabei.
Wer kann seine Dämmung steuerlich absetzen?
Die steuerliche Förderung für Dämmmaßnahmen richtet sich gezielt an Eigenheimbesitzer und wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eingeführt. Die Förderung ist Teil der staatlichen Bemühungen, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten. Dabei gelten mehrere wichtige Voraussetzungen, die genau beachtet werden müssen:
Selbstnutzung ist Pflicht
Den Steuerbonus können ausschließlich Eigentümer in Anspruch nehmen, die ihre Immobilie selbst bewohnen und dort ihren Erstwohnsitz haben. Das gilt auch für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen, solange du sie nicht vermietest. Bei einer teilweisen Vermietung kannst du die Kosten nur anteilig für den selbstgenutzten Teil geltend machen. Wichtig dabei: Der selbstgenutzte Anteil muss klar nachweisbar sein und sollte im Idealfall bereits in der Nebenkostenabrechnung dokumentiert sein. Bei einer gemischten Nutzung erfolgt die Aufteilung in der Regel nach Quadratmetern. Beispiel: Bewohnst du 70 % der Fläche selbst und vermietest 30 %, kannst du auch nur 70 % der Dämmkosten steuerlich geltend machen. Um sicherzugehen, solltest du in einem solchen Fall nochmals mit einem Steuerberater sprechen.
Das Gebäudealter spielt eine Rolle
Dein Haus oder deine Wohnung muss zu Beginn der Dämmarbeiten mindestens zehn Jahre alt sein. Für jüngere Gebäude gibt es keine steuerliche Förderung. Maßgeblich ist dabei der Tag der Bauantragstellung oder der Bauanzeige. Ist dieser nicht bekannt, gilt der 1. Januar des Baujahres. Die Altersberechnung erfolgt dabei tagesgenau: Wurde der Bauantrag beispielsweise am 15. März 2014 gestellt, sind Dämmarbeiten ab dem 16. März 2024 förderfähig. Bei Eigentumswohnungen gilt das Alter des gesamten Gebäudes, nicht der Zeitpunkt des individuellen Erwerbs. Ein nachträglicher Aus- oder Umbau ändert nichts am ursprünglichen Gebäudealter.
Zeitliche Beschränkung
Die Förderung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt werden. Als Startpunkt zählt in der Regel der Beginn der Bauarbeiten. Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Wichtig ist hier die korrekte Dokumentation: Lass dir vom ausführenden Fachbetrieb den Beginn der Arbeiten schriftlich bestätigen. Bei mehreren Einzelmaßnahmen kann jede Maßnahme separat innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden. Die Fertigstellung muss ebenfalls innerhalb des Förderzeitraums liegen – plane also besonders gegen Ende der Förderperiode genügend Zeitpuffer ein. Verzögerungen durch Lieferengpässe oder Handwerkermangel gehen zu deinen Lasten.
Eine weitere wichtige Voraussetzung: Die Dämmung darf nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme erfolgen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist dabei eines der wichtigsten Förderprogramme. Sie ersetzt seit 2021 die bisherigen Programme der KfW und BAFA und bietet umfassende Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen. Allerdings musst du dich entscheiden: Entweder nutzt du die steuerliche Förderung oder du beantragst Förderung über die BEG – eine Kombination ist nicht möglich.
Wir bei VARM stellen sicher, dass deine Dämmprojekte förderfähig und professionell umgesetzt werden. Mit innovativen Verfahren wie der Einblasdämmung optimieren wir schnell und effizient die Energiebilanz deines Gebäudes – nachhaltig und kosteneffizient.
Diese Dämmmaßnahmen kannst du von der Steuer absetzen
Der Gesetzgeber fördert verschiedene Arten der Wärmedämmung. Förderfähig sind dabei nicht nur die Dämmarbeiten selbst, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen. Folgende Dämmmaßnahmen kannst du steuerlich geltend machen:
Dach und oberste Geschosse
Dämmung von Dachflächen
Dämmung der obersten Geschossdecke
Dämmung von Dachgauben
Dämmung des Dachbodens (begehbar oder nicht begehbar)
Außenwände und Fassade
Wärmedämmung von Außenwänden
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk
Innendämmung bei Fachwerkwänden
Perimeterdämmung gegen Erdreich
Keller und untere Bereiche
Kellerdeckendämmung
Dämmung von Bodenflächen gegen Erdreich
Dämmung von Geschossdecken nach unten gegen Außenluft
Wichtig: Für alle Dämmmaßnahmen gelten bestimmte technische Mindestanforderungen. So muss zum Beispiel bei der Fassadendämmung ein U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) erreicht werden. Bei der Dachdämmung liegt der Grenzwert bei 0,14 W/(m²K) bis 0,20 W/(m²K). Diese Werte musst du durch entsprechende Dämmstoffdicken sicherstellen.
Die Kosten für Planung und fachliche Begleitung durch einen Energieberater sind übrigens zu 50 % zusätzlich abzugsfähig. Dies gilt für BAFA-zugelassene Berater oder Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Damit du die Dämmkosten bei der Einkommensteuer von der Steuer absetzen kannst, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
Fachgerechte Ausführung ist Pflicht
Die Dämmarbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Dazu zählen Handwerkerleistungen von:
Handwerksbetrieben für Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten
Dachdeckerunternehmen
Fachbetrieben für Maurer- und Betonarbeiten
Maler- und Lackierbetrieben
auf Dämmung spezialisierten Unternehmen wie VARM
Wir bei VARM bieten dir eine professionelle Umsetzung deiner Dämmmaßnahmen, abgestimmt auf die Förderkriterien und technische Anforderungen.
Dabei muss das ausführende Unternehmen auch für die jeweilige Dämmmaßnahme qualifiziert sein. Ein Schornsteinfeger darf also keine Fassadendämmung vornehmen.
Korrekte Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten benötigst du:
Eine detaillierte Rechnung in deutscher Sprache mit Angabe der ausgeführten Dämmmaßnahmen und der Immobilienadresse
Eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
Einen Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg). Barzahlungen werden nicht anerkannt
Bei VARM profitierst du von unserem Dokumentations-Service: Wir erstellen für dich automatisch alle erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise in der vom Finanzamt geforderten Form. Unser digitales Dokumentenmanagement stellt sicher, dass keine wichtigen Unterlagen verloren gehen.
Technische Anforderungen
Die Dämmung muss die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Dazu gehören:
Einhaltung der vorgeschriebenen U-Werte
Verwendung der vorgegebenen Mindest-Dämmstoffdicken
Fachgerechter Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik
Eine wichtige Besonderheit gilt bei der Einblasdämmung der Fassade:
Im Gegensatz zu anderen Dämmverfahren, bei denen bestimmte U-Werte des Bauteils erreicht werden müssen, ist die Förderung hier ausschließlich von der Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien abhängig. Diese darf maximal 0,035 W/(mK) betragen. VARM nutzt ausschließlich hochwertige Dämmstoffe, die diese Anforderung erfüllen und damit die Förderung garantieren.
VARM unterstützt dich bei der Einhaltung aller technischen Anforderungen. Unsere Experten kennen die aktuellen Vorschriften im Detail und stellen sicher, dass deine Dämmmaßnahmen alle Förderkriterien erfüllen. Durch die regelmäßige Qualitätskontrolle während der Bauphase garantieren wir sowohl die Einhaltung aller U-Werte und Dämmstoffdicken als auch die korrekte Materialauswahl für die Einblasdämmung.

Die Anforderungen bei der Einblasdämmung machen diese Methode besonders attraktiv für die energetische Sanierung. Durch den Fokus auf die Materialqualität statt auf absolute U-Werte können auch schwierige Bauteile effektiv und förderungsfähig gedämmt werden.
Chris Grüner
Geschäftsführer VARM GmbH
Wie werden Sanierungskosten steuerlich abgesetzt?
Die steuerliche Geltendmachung erfolgt direkt in deiner Einkommensteuererklärung. Anders als bei KfW- oder BAFA-Förderungen musst du vorab keinen Antrag stellen. So gehst du dabei vor:
Verteilung über drei Jahre
Die Steuerermäßigung wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt:
Im Jahr der Fertigstellung: 7 % der Kosten
Im ersten Folgejahr: weitere 7 % der Kosten
Im zweiten Folgejahr: abschließende 6 % der Kosten
Einreichung der Unterlagen
In deiner Steuererklärung musst du folgende Dokumente einreichen:
Die Rechnung des Fachunternehmens (Originale oder beglaubigte Kopien)
Die Fachunternehmerbescheinigung über die Einhaltung der technischen Anforderungen
Den Zahlungsnachweis für die Rechnung
Bei Inanspruchnahme eines Energieberaters: dessen Rechnung und Zahlungsnachweis
Wichtig: Die Steuerermäßigung wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das bedeutet, du sparst tatsächlich den vollen Betrag. Allerdings verfällt ein eventueller Restbetrag, wenn deine Steuerlast in einem Jahr niedriger ausfällt als die mögliche Steuerermäßigung. Eine Übertragung auf andere Jahre ist nicht möglich.
Dämmung von der Steuer absetzen: Was bekomme ich zurück?
Die Höhe deiner Steuerersparnis hängt von den Gesamtkosten der Dämmmaßnahme ab. Hier ein konkretes Rechenbeispiel:
Beispielrechnung für eine Fassadendämmung
Angenommen, die Dämmung deiner Außenwände kostet insgesamt 30.000 Euro. Dann kannst du folgende Beträge von deiner Steuerschuld abziehen:
Jahr der Fertigstellung (2024): 2.100 Euro (7 %)
Erstes Folgejahr (2025): 2.100 Euro (7 %)
Zweites Folgejahr (2026): 1.800 Euro (6 %) Gesamtersparnis: 6.000 Euro
Maximale Förderung
Pro Wohnobjekt können Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 40.000 Euro:
Erstes und zweites Jahr: je 14.000 Euro (7 % von 200.000 Euro)
Drittes Jahr: 12.000 Euro (6 % von 200.000 Euro)
Zusätzliche Ersparnis durch Energieberater
Die Kosten für einen qualifizierten Energieberater kannst du zur Hälfte zusätzlich absetzen. Diese Ersparnis wird bereits im ersten Jahr vollständig berücksichtigt. Bei Beratungskosten von 2.000 Euro sparst du also weitere 1.000 Euro Steuern.
Wichtig: Du kannst die steuerliche Förderung auch für mehrere Einzelmaßnahmen an einer Immobilie nutzen, solange der Höchstbetrag von 40.000 Euro nicht überschritten wird. Die Maßnahmen können dabei zeitlich gestaffelt über mehrere Jahre erfolgen.
Jetzt mit VARM effizient dämmen und Geld von der Steuer zurückbekommen
Die energetische Sanierung deines Hauses ist eine komplexe Aufgabe. VARM unterstützt dich dabei mit umfassender Beratung und sorgt dafür, dass du die maximale Steuerersparnis erzielst:
Rundum-Service bei VARM
Individuelle Dämmberatung: Unsere Experten analysieren den energetischen Zustand deiner Immobilie und entwickeln ein maßgeschneidertes Dämmkonzept.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Wir vermitteln dich an einen Energieberater, damit du einen detaillierten Plan erhältst, der alle notwendigen Dämmmaßnahmen in der sinnvollsten Reihenfolge aufführt.
Qualitätsgeprüfte Handwerker: Wir vermitteln dir zertifizierte Fachbetriebe aus unserem Netzwerk, die die technischen Anforderungen für die steuerliche Absetzbarkeit garantiert einhalten.
Dokumentation und Nachweise: Wir stellen sicher, dass du alle notwendigen Bescheinigungen und Unterlagen für deine Steuererklärung erhältst.
Die Vorteile mit VARM
Zeitersparnis durch Rundumbetreuung aus einer Hand
Garantierte Einhaltung aller technischen Anforderungen für die Steuerförderung
Koordination aller beteiligten Handwerker
Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase
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