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Heizungsgesetz, Denkmalschutz verbinden und effizient heizen im Altbau

Wie kannst du die Anforderungen des Heizungsgesetzes im Altbau und bei denkmalgeschützten Gebäuden erfüllen, ohne gleich die ganze Heizung auszutauschen? Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer, die vor der Herausforderung stehen, ihre Heizungsanlagen zu modernisieren. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dies eine große Herausforderung. Ferner klären wir zu Ausnahmen auf, wann du keine neue Heizung einbauen musst.

Das Thema kurz und kompakt

  • Heizungsgesetz und Denkmalschutz: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert die Modernisierung von Heizungen - auch in Altbauten, jedoch mit anderen Übergangsfristen und Ausnahmen.

  • Herausforderungen bei der Sanierung: Bauliche und rechtliche Einschränkungen machen die Modernisierung sowie den Heizungstausch in denkmalgeschützten Gebäuden schwierig.

  • Alternative Lösung zum Tausch der Heizung – die Einblasdämmung: Diese Methode verbessert die Energieeffizienz, ist kostengünstiger als der Austausch der Heizung und erhält die Fassadenoptik.

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Zweck und Ziele des Heizungsgesetzes

Das Heizungsgesetz, auch als Gebäudeenergiegesetz (GEG) bekannt, schreibt vor, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in diesem Rahmen ausgetauscht werden. Gleichzeitig unterstützt das Gebäudeenergiegesetz den Einsatz erneuerbarer Energien. Ferner löst das GEG die Energieeinsparverordnung ab und deren Regelungen sind im neuen Gesetz aufgegangen

Auf diese Weise sollen die Erreichung der Klimaziele unterstützt werden und du wirst weniger abhängig fossilen Brennstoffen. So sparst du langfristig Heizkosten und steigerst gleichzeitig den Wert deiner Immobilie.

Heizungsgesetz und Denkmalschutz

Damit Gebäude energieeffizienter heizen, lohnen sich verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel der Austausch der Heizung oder eine Dämmung, damit die eingesetzte Energie effizient genutzt wird. Bei denkmalgeschützten Gebäuden greifen besondere Regelungen, die für andere Immobilien nicht gelten. 

Das Gebäudeenergiegesetz sieht Ausnahmen für die Sanierungspflicht eines Altbaus vor.

Diese Ausnahmen stellen sicher, dass die historische Bausubstanz erhalten bleibt und trotzdem die Energieeffizienz verbessert wird. Hier entstehen oft ungeahnte Herausforderungen und eine Heizung kann unter Umständen nicht wie ursprünglich gedacht modernisiert werden. Stattdessen kommen dann andere Maßnahmen zum Tragen.

Herausforderungen bei der Sanierung im Altbau und Denkmalschutz

Hier schreiben lokale Denkmalschutzämter oftmals komplexe, umfangreiche Genehmigungsverfahren vor, um die historische Bausubstanz zu erhalten. Dadurch wird der Prozess langsamer und es dauert deutlich länger, bis eine neue Heizung installiert ist.

Die alte Bausubstanz ist oft empfindlich und insbesondere größere Eingriffe können Schäden verursachen, sodass du keine neuen Heizungsrohre verlegen lassen kannst und auch eine Wärmepumpe fällt unter Umständen als Möglichkeit für eine neue Heizung aus. Unter Umständen kann es sein, dass deine Heizlast so hoch ist, dass du keine Wärmepumpe einbauen kannst. Damit du trotzdem deine Sanierungspflicht erfüllen kannst, lohnt es sich, mehr über alternative Maßnahmen zum Heizungstausch zu wissen, die Hausbesitzer ergreifen können, um Energien zu sparen.

Weitere Probleme beim Heizungstausch im Denkmalschutz

Ein häufiges Problem ist der limitierte Platz für moderne Technik. In denkmalgeschützten Gebäuden sind die Räume oftmals eng, sodass weniger Platz für die technische Installation der Heizung zur Verfügung steht, wenn keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden können. 

Ferner könnte auch die Statik eine entscheidende Rolle spielen und die Struktur des Gebäudes eignet sich ohne eine Verstärkung eventuell gar nicht, um eine moderne Heizung zu integrieren. Moderne Heizungsanlagen benötigen zudem oft spezielle Belüftungssysteme. Lüftungsschächte und -kanäle zerstören jedoch die Optik der historischen Fassade.

Alte Schornsteine sind häufig nicht für moderne Heizungsanlagen geeignet und müssen daher umgebaut werden. Hier greift der Denkmalschutz erneut ein und verhindert, dass du eine neue Abgasleitung legen kannst. Aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden und den zusätzlichen Untersuchungen könnte sich die Sanierung deines Hauses deutlich verlängern und die damit verbundenen, zusätzlichen Kosten steigen. Dies führt zu längeren Zeiten ohne eine aktive Heizung, was besonders in den Wintermonaten problematisch sein kann. 

Um alle Herausforderungen zu meistern, raten wir dir dazu, mit Experten zusammenzuarbeiten und dir schon im Vorfeld unter anderem von einem professionellen Energieberater Rat zu holen. Auf Wunsch können wir dir einen solchen Experten empfehlen. Der Vorteil hier ist, dass unsere Arbeitsweisen gut aufeinander abgestimmt sind.

Sanierungspflicht und Heizungsgesetz: Wie sie zusammenwirken

Das Heizungsgesetz legt klare Mindeststandards fest, die bei der Sanierung von Heizungsanlagen eingehalten werden müssen. Diese Standards sind darauf ausgerichtet, den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

Effizienz der Heizungsanlagen

Neue Heizungen sollen einen hohen Anteil der zugeführten Energie in nutzbare Wärme umwandeln und erneuerbare Energien verwenden. Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen mindestens 65 % ihrer Leistung aus erneuerbarer Energie gewinnen. Somit wird der Einsatz von Öl- oder Gasheizung immer weiter abgesenkt. Zu diesem Zweck kannst du beispielsweise auf eine Wärmepumpe sowie den Anschluss an ein Wärmenetz mit Biomasse setzen. Denn eine effiziente Heizung spielt ihr volles Potenzial erst mit einer effektiven Dämmung aus.

Isolierung und Dämmung

Neben der Effizienz der Heizungsanlage selbst, legt das GEG auch Wert auf die Dämmung des Gebäudes. Dies umfasst die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen sowie die Isolierung von Dachböden und Wänden, um Wärmeverluste zu minimieren. 

Experten-Tipp von VARM

Eine gute Dämmung trägt wesentlich zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes bei. Hier kommen unsere Experten von VARM mit unserer innovativen, kostengünstigen Einblasdämmung ins Spiel.

Chris, Experte von VARM

Hydraulischer Abgleich 

Bei der Installation neuer Heizungsanlagen muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Dieser stellt sicher, dass die Wärme im gesamten Gebäude gleichmäßig verteilt wird und die Heizungsanlage effizient arbeitet.

Regelungstechnik

Heizungsanlagen müssen mit moderner Regelungstechnik ausgestattet sein. Dies umfasst programmierbare Thermostate und Steuerungssysteme, die den Energieverbrauch automatisch an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Energieausweis

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, der die Energieeffizienz des Gebäudes dokumentiert. Der Energieausweis gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch und bietet Empfehlungen für weitere Verbesserungen. Einige Energieberater haben sich insbesondere auf Altbau beziehungsweise denkmalgeschützte Häuser spezialisiert. Auch in diesem Fall können wir die passenden Experten vermitteln.

Ausnahmen vom Heizungsgesetz durch Denkmalschutz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht spezifische Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und andere besondere Gebäudetypen vor. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die historische Bausubstanz und das ästhetische Erscheinungsbild erhalten bleiben, während dennoch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz getroffen werden können. Ausnahmen von der Sanierungspflicht gelten auch, wenn durch die Maßnahmen deine Kosten unverhältnismäßig stark ansteigen würden.

Solltest du der Sanierungspflicht und dem Einsatz einer neuen Heizung nicht nachkommen können, weil diese aufgrund technischer Gründe nicht eingebaut werden kann, lohnt sich ebenfalls eine Dämmung. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes die Installation moderner Heiztechnik nicht zulassen, zum Beispiel weil keine neuen Lüftungsschächte gebaut werden können.

Heizungsgesetz und Denkmalschutz – So kannst du der Sanierungspflicht nachkommen

Um der Sanierungspflicht im Rahmen des Heizungsgesetzes nachzukommen, stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung. Eine Möglichkeit ist der Austausch deiner alten Heizungsanlage gegen eine neue, effiziente Heizung, die den aktuellen energetischen Standards entspricht. Hierbei kannst du moderne Gasheizungen mit Solarthermie kombinieren oder auf Wärmepumpen umsteigen, die erneuerbare Energien nutzen.

Neben dem Austausch der Heizung kannst du die Dämmung der obersten Geschossdecke oder auch eine Fassadendämmung vornehmen lassen, um deinen Energiebedarf zu senken.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dein Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen, das mit Biomasse oder anderen erneuerbaren Energien betrieben wird. Neben dem direkten Austausch der Heizung spielt auch die Dämmung des Gebäudes eine wichtige Rolle. Mithilfe der Einblasdämmung kannst du die Energieeffizienz deines Hauses verbessern, Wärmeverluste minimieren und den Heizbedarf senken. Diese Methode ist besonders vorteilhaft für Altbauten und denkmalgeschützte Gebäude, da sie minimalinvasiv ist und die historische Bausubstanz erhält. Sie eignet sich auch als ergänzende Maßnahme, damit bestehende Heizungen weniger Energie verbrauchen und Gebäude effizienter sind.

Heizungsgesetz und Denkmalschutz erfüllen und Kosten sparen durch Förderung der Sanierung

Um die finanzielle Belastung deiner Sanierung zu verringern, bietet der Staat verschiedene Förderprogramme an. Diese Programme schaffen Anreize und unterstützen dich dabei, der Sanierungspflicht nachzukommen. Du kannst Förderungen sowohl für den Austausch deiner Heizung als auch für alternative Maßnahmen wie die Einblasdämmung beantragen.

Förderungen kannst du durch das BAFA oder die KfW erhalten

Die BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt dich insbesondere bei energetischen Maßnahmen, die den CO₂-Ausstoß reduzieren. Dazu zählen neben der Modernisierung der Heizungsanlage auch Dämmmaßnahmen. Mit der BAFA-Förderung erhältst du Zuschüsse für die Einblasdämmung, die einen großen Teil der Kosten abdecken. Der Vorteil: Die BAFA-Förderung ist ein direkter finanzieller Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Ein weiteres wichtiges Förderprogramm ist die KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die den Einbau einer neuen Heizung als auch eine Dämmung unterstützt. Die KfW bietet dir zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Wenn du dein Gebäude energieeffizient sanierst oder eine Einblasdämmung durchführen lässt, kannst du von der KfW-Förderung profitieren. Noch mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur KfW-Förderung. Mithilfe dieser Förderprogramme senkst du die Kosten für deine Sanierung erheblich und profitierst gleichzeitig von den langfristigen Vorteilen.

Ergänzende oder alternative Lösung, um Heizkosten zu senken: die Einblasdämmung

Einblasdämmung ist eine effektive und kostengünstige Methode zur Verbesserung der Energieeffizienz, vornehmlich in Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Technik funktioniert, indem Dämmstoffe in vorhandene Hohlräume der Gebäudestruktur eingeblasen werden. Wir bieten die Einblasdämmung in Schleswig-Holstein, in Hamburg und in Berlin an.

Die Einblasdämmung eignet sich oftmals auch für Mehrfamilienhäuser oder Altbauten und hilft, die Kosten für das Heizen zu senken.

Vorteile der Einblasdämmung

Die Einblasdämmung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Dämmarten, die sie zu einer attraktiven Option für Hausbesitzer machen. Sie ist in der Regel kostengünstiger als der komplette Austausch einer Heizung. Unserer Erfahrung nach hast du die Investition in die Einblasdämmung in der Regel in vier bis sechs Jahren in Form von niedrigeren Heizkosten wieder eingespart. 

Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab: dabei spielen das jeweilige Dämmvorhaben sowie individuelle Begebenheiten eine Rolle. Die genaue Zeit hängt von den gewählten Dämmstoffen ab sowie der Fläche, die gedämmt wird ab. Du kannst mit 20 bis 40 € etwa pro Quadratmeter, der gedämmt werden soll, rechnen. Bei VARM beginnen die Kosten für eine Einblasdämmung bei 2.000 €. Bei einer Vor-Ort-Begehung schätzen wir deine individuellen Begebenheiten des Hauses ab und identifizieren Hohlräume, die sich für unsere Dämmung eignen.

Du kannst deine Einblasdämmung mit Förderungen kombinieren und so die Kosten weiter senken.

Im Gegensatz zu größeren Sanierungsprojekten, die Wochen oder sogar Monate dauern können, führen wir deine Einblasdämmung innerhalb weniger Tage durch und verzichten dabei auch auf ein Gerüst. Auf diese Weise sparst du Kosten und wirst gleichzeitig weniger in deinem Alltag belastet. Wir verschaffen uns über eine kleine Öffnung Zugang zu dem jeweiligen Hohlraum. Daher arbeiten wir mit der Einblasdämmung minimalinvasiv. Nach Abschluss der Arbeiten verschließen wir diese Öffnung fachgerecht. Wir können die Einblasdämmung auch im Rahmen einer umfassenden Sanierung deines Hauses durchführen.

 Setz die Sanierungspflicht mit der Einblasdämmung um und unterstütze die Leistung deiner Heizung

Materialien für die Einblasdämmung

Für die Einblasdämmung stehen verschiedene Materialien zur Verfügung, die jeweils spezifische Vorteile bieten:

  • Zellulose: Dieses Material wird aus recyceltem Papier hergestellt, wodurch es besonders umweltfreundlich ist. Zellulose bietet eine gute Dämmleistung und ist eine nachhaltige Wahl für die Wärmedämmung.

  • Mineralwolle: Mineralwolle zeichnet sich durch ihre hervorragende Dämmleistung aus und bietet zusätzlichen Schutz durch ihre Feuerbeständigkeit und Resistenz gegen Feuchtigkeit.

  • Glaswolle: Hergestellt aus recycelten Glasflaschen, ist Glaswolle ein langlebiges und feuerbeständiges Dämmmaterial. Sie bietet eine gute Dämmleistung und ist widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit.

  • EPS-Kügelchen: Diese Kügelchen bestehen zu 98 % aus Luft und sind ideal für schmale Hohlräume geeignet. EPS-Kügelchen bieten einen guten Dämmwert und sind leicht zu verarbeiten.

  • Steinwollflocken: Aus ökologischem Steinabbau gewonnen, bieten Steinwollflocken den besten Hitzeschutz und sind besonders brandsicher. Sie sind eine ausgezeichnete Wahl für hohen Brandschutz und Wärmedämmung.

  • Holzfaser: Dieses Material wird aus nachhaltiger Forstwirtschaft gewonnen und bietet hervorragenden Wärmeschutz im Winter sowie kühlende Eigenschaften im Sommer. Holzfaser ist eine nachhaltige und effektive Dämmoption.

Bei VARM kannst du zwischen verschiedenen Dämmmaterialien wählen.

Noch mehr zu den Dämmstoffen, die wir bei VARM verwenden findest du hier.

Erfolgreiche Einblasdämmung

Familie Sakowski erwarb in der Nähe von Berlin vor kurzem ein Haus, bei dem eine umfangreiche Sanierung nötig war, um es energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Aus diesem Grund arbeitete er auch von Beginn an mit einem professionellen Energieberater zusammen. Dieser empfahl uns dabei als Experten für die Einblasdämmung. 

Dabei dämmten unsere Experten von VARM das zweischalige Mauerwerk im Erdgeschoss sowie Teile des Dachgeschosses. Herr Sakowski war insbesondere von der umfangreichen, gründlichen Planung sowie der schnellen Umsetzung sehr angetan. Er freut sich schon darauf, bald einen besseren Wohnkomfort in seinem neuen Haus zu genießen. 

Fazit zum Heizungsgesetz und Denkmalschutz

Das Heizungsgesetz spielt eine entscheidende Rolle bei der Modernisierung von Heizungen und der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es fordert die Modernisierung alter Heizsysteme und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Um die historische Substanz von Altbauten zu bewahren, gelten für diese jedoch spezielle Ausnahmen.

Es schreibt den Austausch ineffizienter Heizungen vorschreibt, und ermöglicht auch alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Mit unserer Einblasdämmung kannst du hier den Verbrauch an Energien weiter senken. 

Mit unserer Einblasdämmung bieten wir dir eine schnelle, kostengünstige und minimalinvasive Lösung zur Erfüllung der Anforderungen des Heizungsgesetzes. So sparst du langfristig Kosten für das Heizen deines Gebäudes und trägst gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Unsere Experten von VARM dämmen dein Haus mit der Einblasdämmung schnell und unkompliziert.

Erfülle die Sanierungspflicht des Heizungsgesetzes mit der Einblasdämmung

Häufige Fragen 

Welche speziellen Regelungen gelten für denkmalgeschützte Gebäude im Rahmen des GEG?

Denkmalgeschützte Gebäude haben besondere Regelungen, die sicherstellen, dass die historische Bausubstanz erhalten bleibt. Diese Gebäude sind von bestimmten Anforderungen des GEG ausgenommen, wenn die Maßnahmen die historische Substanz beeinträchtigen würden.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Sanierung von Heizungsanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden?

Ausnahmen gelten, wenn die Umsetzung der Maßnahmen technisch unmöglich ist, die Kosten unverhältnismäßig hoch sind oder die historische Substanz beeinträchtigt wird. Alternativmaßnahmen wie die Einblasdämmung können hier eine Lösung sein.

Was bedeutet die 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz und wie betrifft sie Altbauten?

Die 65-Prozent-Regel besagt, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Dies betrifft auch Altbauten, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen.

Was sind die Vorteile der Einblasdämmung im Vergleich zu anderen Dämmmethoden?

Einblasdämmung ist kostengünstiger, schneller umzusetzen und minimalinvasiv, was besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden vorteilhaft ist. Sie erhält die Fassadenoptik und ist in verschiedenen Bereichen anwendbar.

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