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Schimmel vorbeugen: So schützt du dein Zuhause dauerhaft

Schimmel ist mehr als nur ein kosmetisches Problem – er gefährdet auf Dauer sowohl deine Gesundheit als auch die Bausubstanz deines Hauses. Besonders in Altbauten ohne moderne Dämmung kann schon geringe Feuchtigkeit schnell große Schäden anrichten. Undichte Fenster, kalte Wandbereiche oder schlechtes Lüftungsverhalten reichen oft schon aus, um ideale Bedingungen für Schimmelbildung zu schaffen.

Raum Ideale Luftfeuchte (%) Maßnahmen bei Abweichung
Wohnzimmer 40–60 % Stoßlüften, ggf. Luftentfeuchter einsetzen
Schlafzimmer 40–60 % Schlafzimmertür offen halten, regelmäßig lüften
Badezimmer < 60 % Nach dem Duschen oder Baden gut Badezimmer lüften
Keller 50–65 % Feuchtigkeitssensor prüfen, kontrollierte Entlüftung erwägen

Schimmel Details
Hauptursachen - Feuchtigkeit durch undichte Bauteile (Dach, Fassade, Keller)
- Kondenswasser wegen unzureichender Dämmung oder Wärmebrücken
- Fehlende oder unzureichende Lüftung
Bauphysikalische Faktoren - Wärmebrücken: z. B. ungedämmte Ecken, Stürze, Balkonanschlüsse
- Taupunktunterschreitung: Kondenswasser bei zu kalten Oberflächen
- Dampfdiffusion: Feuchtetransport durch Bauteile, abhängig von Material und Schichtenaufbau
- Luftwechsel: Notwendig für Feuchteabtransport
Typische Schadensbilder - Schimmel auf Wänden, Decken oder hinter Möbeln
- Stockflecken und Verfärbungen
- Abblätternde Farbe oder Tapeten
- Muffiger Geruch
Gesundheitsrisiken - Allergien und Atemwegserkrankungen
- Risiko für Kinder, Ältere und Immungeschwächte
- Reduzierung des Wohnkomforts
Prävention - Wärmedämmung optimieren, Wärmebrücken vermeiden
- Regelmäßige und bedarfsgerechte Lüftung (Stoßlüften, ggf. Lüftungsanlagen)
- Luftfeuchtigkeit dauerhaft unter 60 % halten
- Möbel mit Abstand zur Außenwand aufstellen
Maßnahmen im Schadensfall - Ursache ermitteln (Bauphysik, Leckagen, Lüftung)
- Kleinere Schimmelflächen selbst entfernen
- Großflächiger Befall: Fachbetrieb einschalten
- Bauschäden (Dämmung, Abdichtung, Lüftung) professionell beheben
Rechtliche Hinweise - Eigentümer trägt Verantwortung für bauliche Mängel
- Schimmel durch Fehlverhalten von Mietern (z. B. mangelndes Lüften) muss nachgewiesen werden
- Beweissicherung durch Feuchtemessung, Gutachten, Fotodokumentation
- Im Mietverhältnis: Mängelanzeige und ggf. Mietminderung möglich

Häufige Fragen zur Vorbeugung gegen Schimmel

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