20 % Förderung für Einblasdämmung: Geld vom Staat für Dämmung
Stell dir vor, du könntest mit einer kleinen Änderung an deinem Haus nicht nur Geld sparen, sondern auch noch vom Staat gefördert werden. Die Einblasdämmung macht genau das möglich! In Berlin, Brandenburg, Hamburg und ganz Deutschland gibt es attraktive Förderprogramme, die Hausbesitzer dabei unterstützen, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Erfahre in diesem Artikel alles über die Einblasdämmung und wie du von staatlichen Förderungen profitieren kannst.
Das Thema kurz und kompakt
Was ist Einblasdämmung?
Die Einblasdämmung, auch Kerndämmung oder Fassadendämmung genannt, verbessert die thermische Isolierung von Gebäuden effizient. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der energetischen Sanierung und senkt den Energieverbrauch sowie die Heizkosten. Besonders geeignet für schwer zugängliche Bereiche wie Hohlräume im Mauerwerk, Dächern oder Böden. Sie ist eine kostengünstige und gleichzeitig schnelle, effektive und minimalinvasive Methode, um Häuser zu dämmen.
Die Funktionsweise und richtigen Materialien
Bei der Fassadendämmung werden kleine Dämmstoffpartikel in Hohlräume eingeblasen, wodurch eine lückenlose und nahtlose Isolationsschicht entsteht. Die verwendeten Materialien sind vielfältig und reichen von Steinwolle bis hin zu EPS-Perlen. Jedes Material hat seine spezifischen Eigenschaften und Vorteile, wobei alle darauf abzielen, eine hohe Dämmung und einen niedrigen U-Wert zu gewährleisten.
Vorteile der Einblasdämmung
Die Einblasdämmung bietet zahlreiche Vorteile. Sie ist schnell und ohne großen baulichen Aufwand umsetzbar, da die Dämmstoffe durch kleine Öffnungen in die Hohlräume eingeblasen werden können. Dies spart Zeit und Energiekosten im Vergleich zu anderen Dämmmethoden und ist dazu auch noch minimalinvasiv, denn es muss nicht einmal ein Baugerüst angebracht werden. Zudem passt sich die Einblasdämmung perfekt an die Gegebenheiten vor Ort an, füllt jede Ritze und jeden Spalt und sorgt so für eine optimale Dämmwirkung.
Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
Viele der verwendeten Materialien für die Einblasdämmung sind nachhaltig und umweltfreundlich. Zellulose, welche für die Dämmung von Dächern genutzt werden kann, beispielsweise wird aus recyceltem Zeitungspapier hergestellt und ist vollständig biologisch abbaubar. Auch die Langlebigkeit der Einblasdämmung trägt zur Nachhaltigkeit bei, da sie über viele Jahre hinweg ihre Dämmwirkung behält und somit den Energieverbrauch dauerhaft reduziert.
Anwendungsbereiche
Die Einblasdämmung eignet sich für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen. Sie kann sowohl bei Neubauten als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Besonders bei Altbauten, bei denen die Dämmung der Außenwände oft schwierig ist, bietet die Einblasdämmung hier eine effiziente Lösung.
Die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung
Die Relevanz der Lage und des Alters des Gebäudes
Das Gebäude muss in Deutschland sein, um eine Förderung für die Einblasdämmung zu erhalten. Zusätzlich sollte das Haus mindestens zehn Jahre alt sein, wenn die Dämmung beginnt. Diese Kriterien gewährleisten, dass Fördermittel gezielt zur Verbesserung der Energieeffizienz von relevanten Wohngebäuden genutzt werden. Der U-Wert spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Im richtigen Zeitraum die Sanierung anpacken
Die staatliche Förderung gilt für Sanierungen, die zwischen dem 31. Dezember 2019 und dem 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden. Der Startpunkt ist der Beginn der Bauausführung, außer wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist. In diesem Fall gilt der Zeitpunkt der Kenntnisgabe als Anfangspunkt.
Was ist der U-Wert?
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt die Wärmedämmeigenschaften der Baukonstruktion, abhängig von der Wärmeleitfähigkeit der Materialien und der Dämmstoffdicke. Ein niedrigerer U-Wert bedeutet eine bessere Dämmung. Bestimmte U-Werte müssen je nach Bauteil und Konstruktion eingehalten werden.
Was bei der Fassadendämmung zu beachten ist
Zweischaliges Mauerwerk: Keine U-Wert-Anforderung, sondern Anforderung an Dämmstoffe mit einer Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K). Die Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums.
Ziegelmauerwerk: U-Wert von 0,20, was einem Wärmeverbundsystem (WDVS) von ca. 15 cm entspricht.
Holzrahmenbau oder Mauerwerk mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade: U-Wert von 0,20, welcher mit Dämmplatten von ca. 20 cm erreicht werden kann.
Die erforderlichen U-Werte zur Dämmung von Dächern und Decken
Schrägdächer: U-Wert von 0,14, welcher mit einer Zwischensparrendämmung von ca. 15 cm + einer Aufsparrendämmung von ca. 15 cm oder Untersparrendämmung von ca. 5 cm erreicht werden kann.
Flachdach: U-Wert von 0,14, was einer Einblasdämmung von ca. 30 cm oder Dämmplatten von ca. 27 cm entspricht.
Oberste Geschossdecke: U-Wert von 0,14, welcher mit Einblasdämmung von ca. 30 cm oder Dämmplatten von ca. 25 cm erreicht werden kann.
Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen: U-Wert von 0,25, welcher mit Dämmplatten von ca. 13 cm erreicht werden kann.
Die Werte sind Richtwerte und jedes Haus erfordert eine individuelle Betrachtung und Begutachtung durch einen qualifizierten Energieberater.
Steuererleichterungen optimal nutzen
Wenn du dein Haus energetisch sanieren möchtest und Einblasdämmung verwenden willst, ist es ratsam, die steuerlichen Erleichterungen optimal zu nutzen. Hier sind einige Tipps, um das Beste aus den verfügbaren Förderungen zu erhalten:
1. Sorgfältige Planung
Plane deine Sanierung sorgfältig und berücksichtige dabei den Zeitrahmen der Förderung. Eine frühzeitige Planung gibt dir genügend Zeit, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass du alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllst.
2. Dokumentation
Bewahre alle Rechnungen, Bescheinigungen und Dokumente sorgfältig auf. Du benötigst diese Unterlagen für deine Steuererklärung und um nachzuweisen, dass du die Voraussetzungen für die Förderung erfüllst. Varm stellt dir alle notwendigen Dokumente zeitnah nach Projektdurchführung zur Verfügung.
3. Steuerberater konsultieren
Es ist sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren, der Erfahrung mit energetischen Sanierungsmaßnahmen und den steuerlichen Aspekten hat. Ein Steuerberater kann dir helfen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen und alle verfügbaren Förderungen zu nutzen.
4. Fachgerechte Durchführung
Lasse die Einblasdämmung von einem qualifizierten Fachunternehmen durchführen. Dies ist Voraussetzung für steuerliche Erleichterungen und eine fachgerechte, effiziente Dämmung. Unsere Dämm-Spezialisten bei VARM stehen dir gerne zur Seite und kümmern sich um alle Anträge, damit du nichts machen musst!
Welche staatlichen Förderprogramme gibt es?
Es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für Einblasdämmung bieten. Dazu gehören steuerliche Entlastungen und spezielle Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wir kären dich zum Thema KfW in diesem Artikel auf.
Der Weg über die steuerliche Entlastung für die Einblasdämmung
Die steuerliche Entlastung für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der Fassadendämmung, stellt eine signifikante finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer dar. Seit dem 1. Januar 2020 ist es möglich, die Kosten für solche Maßnahmen in der Steuererklärung geltend zu machen, und das auf eine unkomplizierte Weise: Es ist keine vorherige Beantragung oder Anmeldung erforderlich.
Die gesetzlichen Grundlagen für die steuerliche Entlastung
Die steuerliche Förderung ist im Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verankert, genauer unter § 35c EStG. Dieses Gesetz legt fest, welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Förderung abgewickelt wird.
Welche förderfähigen Maßnahmen es allgemein gibt
Die steuerliche Entlastung gilt für eine Vielzahl von Dämmmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Hauses verbessern. Dazu gehören:
- Fassadendämmung von Wänden
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Geschossdecken (z. B. Dachboden, Kellerdecke)
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Für die Förderung qualifizieren sich sowohl Materialkosten als auch Kosten für den fachgerechten Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen.
Förderung Einblasdämmung: Womit kann ich ab 2024 rechnen?
Sichere dir jetzt die Einblasdämmung und profitiere von erweiterter Förderung: Ab nächstem Jahr erhältst du 20 % Förderung für energieeffiziente Sanierung. Diese attraktive Unterstützung ist zeitlich begrenzt und gilt bis Anfang 2026. Nutze die Chance, deinen Wohnkomfort zu steigern und von einer schnellen, minimalinvasiven Installation – oft innerhalb eines Tages – zu profitieren. Ab 2026 reduziert sich die Förderung auf den Standardwert von 15 %.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein zentrales Element der deutschen Förderlandschaft für energetische Sanierung und energieeffizienten Neubau. Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, zielt sie auf Energieeffizienzsteigerung von Gebäuden zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen ab.
Die BEG bietet verschiedene Fördermöglichkeiten: Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Diese können für Einzelmaßnahmen wie Fassadendämmung oder umfassende Sanierungen genutzt werden.
Einzelmaßnahmen
Für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie die Einblasdämmung, können Antragsteller Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme.
Umfassende Sanierungen
Bei einer umfassenden Sanierung, die das Gebäude auf einen bestimmten Energieeffizienzstandard bringen, sind höhere Fördersätze möglich. Hierbei wird zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten (EEE), umgangssprachlich auch Energieberater genannt, ein individueller Sanierungsfahrplan aufgestellt, welcher dann insgesamt mit 20 % staatlich gefördert wird.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Um eine Förderung durch die BEG zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen, welches auch die technischen Mindestanforderungen erfüllen muss. Vor Beginn der Maßnahmen ist ein Antrag mit Unterstützung eines Energieberaters zu stellen. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Arbeiten fachgerecht umgesetzt werden und die gewünschten Energieeinsparungen erreicht werden.
Antragsstellung und Förderzusage
Bevor mit den Maßnahmen begonnen wird, muss allerdings ein Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Und erst nach Erhalt einer Förderzusage dürfen die Arbeiten beginnen.
Die Rolle des Energieberaters
Energieberater, auch bekannt als Energieeffizienz-Experten (EEE), spielen eine zentrale Rolle bei der Beantragung staatlicher Förderungen. Vor der Annahme eines Angebots zur Dämmung Ihrer Fassade oder anderer Energieeffizienz-Maßnahmen ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen.
Wieso man sich überhaupt von einem Energieberater beraten lassen sollte
Beim Hinzuziehen eines Energieberaters sollten wichtige Hausdokumente bereitliegen, damit eine schnelle und effektive Einschätzung möglich ist. Energieberater sind unabhängig und bieten eine objektive Beratung. Sie untersuchen den aktuellen Zustand des Gebäudes, identifizieren Schwachstellen wie Fenster und erstellen einen umfassenden Bericht über effektive Energieeffizienz-Maßnahmen wie Dämmung. Bei doppelschaligem Mauerwerk wird normalerweise eine Fassadendämmung empfohlen, um Energiekosten zu senken und das Zuhause energieeffizienter zu machen.
Die Rolle des Energieberaters bei der Beantragung der staatlichen Förderung
Um 15 % der Kosten für eine Einblasdämmung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erhalten, ist ein Energieberater erforderlich. Der Antrag muss persönlich vom Energieberater im Rahmen der BEG gestellt werden, während die Förderung über die Einkommenssteuer mit Unterstützung durch den Fachbetrieb eingereicht werden kann. Der U-Wert muss von Experten berechnet und bestätigt werden, um die Förderung zu beantragen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann weitere 5 % der Kosten erstatten. Beachten Sie, dass für den Energieberater zusätzliche Kosten von etwa 500 Euro anfallen können.
Gibt es eine Förderung für den Energieberater?
Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung können allerdings auch die Kosten für einen Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" zugelassen sind, zu 50 % steuerlich geltend gemacht werden. Somit halbieren sich also auch die Kosten für den Energieberater und Energieeffizienz-Maßnahmen, wie eine nachträgliche Dämmung, lohnen sich um so mehr!
Fazit
Die Einblasdämmung verbessert die Energieeffizienz von Gebäuden und wird staatlich gefördert. Es ist wichtig, die passende Förderung für Fassadendämmung und richtiger Dämmstoffe zu prüfen und zu nutzen. Mit sorgfältiger Planung kann die Fassadendämmung Hohlräume in der Gebäudehülle füllen und damit die Energieeffizienz und den Wohnkomfort erhöhen.
Die steuerliche Entlastung für Fassadendämmung reduziert die Kosten für energetische Sanierungen und fördert den Klimaschutz.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierung und Neubau von Gebäuden mit Zuschüssen und Darlehen. Die Antragsstellung erfordert einen Energieberater und muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. BEG trägt zur Energieeffizienz von Gebäuden und dem Erreichen der Klimaschutzziele bei.
FAQs
Wird eine Einblasdämmung gefördert?
Ja, Einblasdämmungen werden gefördert. Die Förderung durch BAFA und KfW ist technologieoffen, was bedeutet, dass die Fassadendämmung bei Altbauten förderfähig ist.
Welche Einblasdämmung wird gefördert?
Gefördert wird die Einblasdämmung, insbesondere bei zweischaligem Mauerwerk, wenn der Hohlraum vollständig mit einem Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,035 W/(m·K) oder niedriger verfüllt wird.
Werden Einzelmaßnahmen noch gefördert?
Einzelmaßnahmen wie Einblasdämmung werden weiterhin gefördert. Im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) sind Einzelmaßnahmen entweder als 20 % Zuschuss bei der BAFA oder als Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss bei der KfW möglich.
Jetzt Anfrage stellen
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Dir!