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Gebäudeenergiegesetz: Was du als Hausbesitzer jetzt wissen musst

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelt die wichtigsten Vorschriften und Gesetze rund um den Energieverbrauch von Gebäuden, mit dem Ziel, Deutschland auf Klimakurs zu bringen. Die Vorgaben sind dabei nicht nur bürokratische Pflichten, sondern bieten auch Chancen für Fördermittel, dauerhaft niedrigere Energiekosten und mehr Wohnkomfort. Es betrifft praktisch alle, die ein Haus besitzen, sanieren oder neu bauen möchten.

Eine Übersicht über die zentralen Anforderungen je nach Bauvorhaben gibt folgende Tabelle:

Anforderung Neubau Sanierung Bestandsgebäude
U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) Strenge Grenzwerte, z. B. max. 0,24 W/m²K bei Außenwänden Einhalten bei Erneuerung oder Dämmung erforderlich
Primärenergiebedarf Max. 45 % über Referenzgebäude standardisiert Reduktion möglichst durch Sanierungsmaßnahmen
Endenergiebedarf Abhängig von Technik & Dämmstandard – möglichst gering Verbesserbar durch z. B. Einblasdämmung oder neue Heiztechnik
Einsatz erneuerbarer Energien Pflicht: mind. 65 % ab 2024 (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie) Empfohlen, bei Heizungstausch meist verpflichtend
Gebäudedämmung Vollständig nach aktueller EnEV durchzuführen Bei Sanierung: z. B. Dämmung der Kellerdecke oder obersten Geschossdecke
Technischer Nachweis Blower-Door-Test, Energieausweis erforderlich Energieausweis und ggf. U-Wert-Berechnungen nötig

Nachweisdokument Zweck Ersteller
Energieausweis Bewertung von Energieeffizienz; Pflicht bei Verkauf, Vermietung Zertifizierte Energieberater
Blower-Door-Test Messung der Luftdichtheit für Neubau oder bei Dämmmaßnahmen Fachunternehmen mit entsprechender Technik
U-Wert-Berechnung Nachweis der Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen nach Sanierung Architekt, Bauingenieur oder Energieberater


Im nächsten Abschnitt zeigen wir, welche Pflichten beim Verkauf bestehen und welche Konsequenzen drohen, wenn Nachweise nicht vorliegen.

Programm Fördergegenstand Förderhöhe Voraussetzungen
KfW-Förderung Komplettsanierung zum Effizienzhaus Bis zu 75.000 € Tilgungszuschuss Nachweis durch Energieeffizienz-Experte
BAFA-Einzelförderung Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizung Bis zu 20 % Zuschuss GEG-Konformität + Fachunternehmererklärung
Steuerliche Förderung Energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum Bis zu 40.000 € über drei Jahre Antrag mit Nachweis der Maßnahme


Ob Neuinstallation einer Wärmepumpe oder Dämmung der Kellerdecke: Fördermittel machen energetische Sanierungen wirtschaftlich attraktiv.

Häufige Fragen zum Gebäudeenergiegesetz

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